11 Vgl. Art. 19 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20). RA Nr. 110/2018/45 6 entsprechende Massnahmen zum Erhalt der natürlichen Grundwasserströmungsverhältnisse vorzusehen. Den zu erwartenden Wasseranfall hat es als gering eingestuft. Die Dimensionierung und Detailprojektierung der temporären Grundwasserabsenkung hat das AWA nicht überprüft.