e) Das Bauvorhaben liegt im übrigen Bereich des Gewässerschutzes (üB). Es befindet sich somit zwar im Gewässerschutzbereich, aber nicht im besonders gefährdeten Bereich.11 Das Vorhaben sieht Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel vor und erfordert eine temporäre Grundwasserabsenkung. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) hielt in seinem Amtsbericht vom 25. Oktober 2017 fest, dem Bauvorhaben könne die Gewässerschutzbewilligung erteilt werden. Es hat empfohlen, wegen der Aufstaugefahr und der allfälligen Beeinträchtigung von Nachbargebäuden seien, wenn nötig, 10 Urteil 1C_346/2011 vom 1. Februar 2012 E. 2.3.