2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 22. Februar 2018 und die Rückweisung an die Vorinstanz für die Neubeurteilung des Bauvorhabens im Sinne der Erwägungen. Sie macht insbesondere geltend, sie verfüge über ein besonderes Rechtsschutzinteresse und sei zur Einsprache / Beschwerdeführung legitimiert. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und gab ihr sowie der Gemeinde und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern.