2. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 23. Februar 2018 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt: «Die Öffnungszeiten des Tankstellenshops werden auf folgende Zeiten beschränkt: Montag bis Samstag: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntage: 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr» Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 23. Februar 2018 bestätigt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 4'371.30 zu ersetzen. IV. Eröffnung