Aus dem Gesagten erhellt, dass die Gemeinde Tankstellen als mit der Wohnnutzung vereinbar und offenbar sogar als nicht störend betrachtete. Weiter zonte die Gemeinde die «O.________» im Jahr 2011 zwar von der Wohn- und Gewerbezone in die Gewerbezone um. Diese Umzonung stand jedoch im Zusammenhang mit einem damals dort geplanten «P.________» der Q.________ und erfolgte nicht aufgrund der bestehenden Tankstelle.41 Schliesslich kam die Gemeinde in einem weiteren Baubewilligungsverfahren betreffend eine Tankstelle mit Shop in der WG an der Sitzung der Bau- und Planungskommission Studen vom 26. Juni 2012 sowie im offiziellen Amtsbericht zum Vorhaben vom 14. Mai 2014 zum Schluss, die geplante