Die geplante Tankstelle mit Shop unterscheidet sich schliesslich mit ihrem eingeschränkten Sortiment und einer Shopfläche von rund 120 m2 wesentlich von Einkaufszentren oder Discountläden. Grossvorhaben wie Einkaufszentren oder Discountläden sind – anders als eine Tankstelle mit Shop – typische Beispiele für Vorhaben, die erheblichen Verkehr verursachen und einen entsprechend grossen Parkplatzbedarf, d.h. Sekundärimmissionen, verursachen. Das Bauvorhaben ist mit den in Art. 19 Abs. 2 GBR genannten Beispielen daher nicht vergleichbar und auch allfällige verkehrstechnische Auswirkungen würden erheblich geringer ausfallen.