Andere Geschäfte wie namentlich Kioske, die hauptsächlich Tabakwaren, Süssigkeiten, Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, dürfen täglich bis 22:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäften mit einer maximalen Verkaufsfläche von 120 m2, etc. ist es erlaubt, auch an Sonntagen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet zu haben.33 Detailverkaufsgeschäfte bis zu 120 m2 Verkaufsfläche, die einer Tankstelle angegliedert sind, dürfen täglich von 06.00 bis 22.00 Uhr offen halten (Art. 10 Abs. 3 Bst.