10 HGG): Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Samstagen sowie vor öffentlichen Feiertagen von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Zudem dürfen solche Geschäfte an höchstens einem Werktag pro Woche, ausgenommen an Samstagen und vor öffentlichen Feiertagen, bis 22:00 Uhr offen halten (Abendverkauf). Andere Geschäfte wie namentlich Kioske, die hauptsächlich Tabakwaren, Süssigkeiten, Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, dürfen täglich bis 22:00 Uhr geöffnet sein.