Im angefochtenen Entscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 23. Februar 2018 werden die Öffnungszeiten des Tankstellenshops nicht explizit festgelegt. Auf Nachfrage des Rechtsamts teilt die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 10. September 2018 mit, der geplante Tankstellenshop solle wie folgt geöffnet haben: Montag bis Samstag 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an Sonntagen von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Um die Verbindlichkeit der Öffnungszeiten des Tankstellenshops sicherzustellen, ist der vorinstanzliche Entscheid von Amtes wegen mit diesen Öffnungszeiten zu ergänzen.