Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) kam im Fachbericht zum Immissionsschutz vom 10. Juli 2017 zum Schluss, das Vorhaben halte die immissionsrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz ein.29 Auch die Vorinstanz ging im angefochtenen Entscheid davon aus, die Immissionsgrenzwerte würden eingehalten. Dies wird von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 22. März 2018 nicht bestritten. Es ist daher davon auszugehen, dass die umweltschutzrechtlichen Lärmvorschriften eingehalten werden. Entsprechend macht die Beschwerdeführerin einzig geltend, das Bauvorhaben sei aufgrund von anderen, vom Umweltschutzrecht nicht erfassten Immission mehr als mässig störend.