c) Die WG3 befindet sich in der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III (Art. 27 GBR). Die Empfindlichkeitsstufen sind ein Instrument des Lärmschutzrechts, gleichzeitig aber Bestandteil der Nutzungsplanung (vgl. Art. 44 Abs. 1 und 2 LSV23). Dementsprechend kommen bei der Zuordnung der ES zu den Nutzflächen der Zonenordnung sowohl Grundsätze des Lärmschutzrechts als auch des Raumplanungsrechts zur Anwendung.24 Die Zuordnung der ES zu den einzelnen Nutzungszonen stellt einen Planungsakt dar, welcher eine bestimmte Nutzungsordnung konkretisiert, präzisiert und in einem erheblichen Masse auch materiell ergänzt.25