Rechtsprechung eine Tankstelle mit Shop bereits als nur mässig störend20, aber auch bereits als mehr als mässig störend21 qualifiziert. In jedem Fall hat die Beurteilung der Zonenkonformität abstrakt, d.h. losgelöst von den konkreten Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu erfolgen.22 Nach dem Gesagten lässt sich anhand der Rechtsprechung bisher keine verallgemeinerungsfähige Beurteilung vornehmen, ob eine Tankstelle mit Shop in einer gemischten Zone zonenkonform ist. Nichts anderes ergibt sich aus den von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheiden.