In einer gemischten Zone müssen mehr gewerbliche Immissionen in Kauf genommen werden als in reinen Wohnzonen.9 Zonenkonforme Gewerbebetriebe sind mit dem Zweck der Wohn- und Gewerbezone genauso vereinbar wie Wohnbauten.10 Indessen muss nicht jede beliebige Beeinträchtigung geduldet werden; die Erholungsfunktion der Wohnnutzung muss gewährleistet bleiben.