Art. 19 GBR lässt sich nicht explizit entnehmen, ob in der Gemeinde Studen Tankstellen mit Shops als mässig störende Betriebe gelten und ob diese in der WG zonenkonform sind. Die Norm ist damit auszulegen. Zur Anwendung gelangen die üblichen Methoden der Gesetzesauslegung.5 Es muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Methode oder Methodenkombination geeignet ist, den wahren Sinn der auszulegenden Norm wiederzugeben.6 Da es um die Auslegung einer kommunalen Vorschrift geht, ist zudem die Gemeindeautonomie zu beachten. Es ist vorab Sache der Gemeinde zu bestimmen, wie sie eine kommunale Vorschrift verstanden haben will.