das Rechtsamt den Beteiligten mit, bei einer allfälligen Bestätigung der Baubewilligung würden allenfalls auch die zulässigen Öffnungszeiten des Tankstellenshops im Entscheid festgehalten werden. Allerdings bestünden widersprüchliche Angaben zu den Öffnungszeiten des Tankstellenshops. Das Rechtsamt ersuchte die Beschwerdegegnerin daher um Mitteilung der Öffnungszeiten des geplanten Tankstellenshops. Mit Eingabe vom 10. September 2018 nahm die Beschwerdeführerin zu den Öffnungszeiten des Tankstellenshops Stellung. Die anderen Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, eine allfällige Stellungnahme dazu einzureichen.