3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab der Bauherrin Gelegenheit, sich zur Frage der Sistierung zu äussern. Diese beantragte mit Eingabe vom 5. April 2018 die Abweisung des Sistierungsgesuchs. Das Rechtsamt wies daraufhin mit Zwischenverfügung vom 25. April 2018 das Sistierungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 22. März 2018 ab. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Das Rechtsamt führte weiter den Schriftenwechsel in der Hauptsache durch und holte die Vorakten ein. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.