2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 22. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 23. Februar 2018. Zur Begründung macht sie geltend, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform. Die Beschwerdeführerin verlangte in ihrer Beschwerde vom 22. März 2018 zugleich die Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens vor der BVE, bis das Verwaltungsgericht des Kantons Bern über ein dort hängiges Verfahren entschieden habe. Dieses betrifft einen angefochtenen Entscheid der BVE vom R.__