Die Kostennote der Anwältin der Beschwerdegegnerin gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdegegnerin hat somit den Beschwerdeführenden die Parteikosten von Fr. 8'787.80 zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 6. Februar 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 5. September 2017 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.