Dem Amtsbericht des TBA OIK IV kann insoweit gefolgt werden, als durch die Asphaltierung des Aussenplatzes und der Zufahrt zur Halle 1 der Zugang zum L.________ erschwert wird und damit künftig zusätzliche Aufwendungen bei Wasserbau oder Gewässerunterhalt zu erwarten sind. Denn das L.________ fliesst unter diesen Flächen, welche heute durch eine Humusschicht bedeckt sind, durch.41 Daher braucht es vorliegend eine Ausnahmebewilligung, die nur gewährt werden kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes und beim Fehlen überwiegender Interessen (Art. 48 Abs. 4 WBG).