Gemäss Stellungnahme des TBA OIK IV macht das L.________ die P.________ auf einer Länge von rund 710 m zu einer Restwasserstrecke, wobei es nur auf einer Strecke von 130 m offen geführt wird. Die der P.________ entnommene Wassermenge beträgt 300 l/s bzw. 0.3 m3/s. Bezugnehmend auf einen im vorinstanzlichen Entscheid erwähnten Vorfall aus dem Jahr 2014, als die Schwellenkorporation Schwemmmaterial aus dem Kanal habe entfernen müssen, hält das TBA OIK IV fest, es könne sich oberhalb von Eindolungen Schwemmholz ansammeln und zu Verklausungen führen.