Im E-Mail vom 27. Oktober 2017 an die Vorinstanz vertrat es demgegenüber die Auffassung, dass es sich nicht um ein Gewässer nach WBG handle, auch wenn es bisher bei diversen Baugesuchen als solches behandelt worden sei. Das TBA OIK IV hält in seiner Stellungnahme an das Rechtsamt der BVE fest, dass sich diese Einschätzung auf die per E-Mail und Telefon geführten Diskussionen mit den zentralen Akteuren (Gemeinde, Schwellenkorporation, Fischerei, AWA und Ortsplaner) stütze. Es handle sich dabei nicht um eine abschliessende Beurteilung, nicht zuletzt, da unter anderem die Anstösser (noch) nicht beigezogen worden seien. Aus diesem Grund sei der Amtsbericht nicht angepasst worden.