Der Betrieb der geplanten Grösse führt typischerweise zu Einwirkungen, die sich auf die Wohnnutzung mehr als mässig störend auswirken. Er verursacht gemäss den Erfahrungen des AWA ebenso störende Emissionen wie die von der Rechtsprechung genannten Karosserie- und Schlossereibetriebe sowie die Betriebe zur Metallverarbeitung.28 Diese Einschätzung ist angesichts der Grösse und der Art des geplanten Betriebs nachvollziehbar. Er ist daher nicht zonenkonform.