Dies insbesondere deshalb, weil grundsätzlich mit einer Fahrt alle Abfälle entsorgt werden könnten und in der näheren Umgebung kein vergleichbarer Betrieb bestehe. Die Beschwerdegegnerin könnte ohne die Einholung weiterer abfallrechtlicher Bewilligungen bis zu 10'000 Tonnen Abfall entgegennehmen, was bis zu 80 Fahrten pro Tag und damit ständige Emissionen zur Folge hätte. Gemäss geplanter Betriebslogistik würden die Abfälle je nach Fraktion direkt beim Aussenplatz 1 möglichst sortenrein in Mulden abgeladen oder in der Halle 1 entgegengenommen und weiter bearbeitet. Zwischenlagerungen erfolgten auf dem Aussenplatz 1 sowie in den Hallen 1 und 2.