Bei objektiver Betrachtung, dass heisse bei 70 % Ausschöpfung der Nutzlast, seien bei besagter Abfallmenge bis zu 20 Fahrten pro Tag ohne weiteres möglich, da insbesondere bei Anlieferungen von voluminösen, leichten Abfällen die mögliche Nutzlast nicht ausgeschöpft werden könne. Da Abfälle wie Altholz, elektrische und elektronische Geräte, Bauabfälle und dergleichen nicht unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand fallen würden, sei zu erwarten, dass auch Privatpersonen mit Personenwagen solche Abfälle in Kleinmengen anliefern und sich dadurch die Anzahl Fahrten deutlich erhöhen könne.