c) Das AWA ist die kantonale Fachstelle für die Abfallbewirtschaftung und ist insbesondere zuständig für die Erstellung der Amts- und Fachberichte des Kantons auf diesem Gebiet (Art. 33 Abs. 1 und Art. 34 Abs. 2 Bst. c AbfV25). Gemäss Bericht des AWA vom 10. Juli 2018 beinhalten die zwei Hallen mit Flächen von 320 m2 bzw. 270 m2 genügend Raum für Materialanlieferung, Bearbeitung und Zwischenlagerung. Der Lagerplatz für Mulden in der Grösse von 1'045 m2 biete ebenfalls genügend Verkehrs- und Lagerfläche. Die Anlieferung der Abfälle erfolge erfahrungsgemäss im Wesentlichen mit Lieferwagen, leichten und mittelschweren Lastwagen.