Die Beschwerdegegnerin rechnet in der Beschwerdeantwort einzig mit einer Lastwagenbewegung pro Woche für die Entsorgung des Materials und einigen Fahrzeugen (nicht Lastwagen) von gewerblichen, nicht privaten, Kunden pro Woche. Die Halle Nr. 50, welche als Lagerhalle dienen soll, sei nicht sehr gross, so dass es gar nicht möglich sei, soviel Material aufzunehmen, dass mehrere Lastwagen pro Woche Material abholen müssten.24