b) Gemäss Gesuch für die Erteilung einer Entsorgungsbewilligung nach VeVa20 geht die Beschwerdegegnerin davon aus, dass im geplanten Betrieb rund 2'400 Tonnen Abfälle pro Jahr entsorgt werden.21 Die grössten Abfallmengen erwartet die Beschwerdegegnerin in den Bereichen Altpapier/Karton mit 400 Tonnen pro Jahr und unbehandeltem Mischschrott mit 500 Tonnen pro Jahr. Zudem sollen jährlich rund 300 Tonnen Bauabfälle und je ca. 200 18 BVR 2005 S. 334 E. 3b 19 VGE 2009.81 vom 30.06.2009, E. 4.3.3; BVR 2005 S. 334 E. 3b 20 Verordnung des Bundesrats vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610)