Eingaben oder Beweismittel werden nur dann aus den Akten gewiesen, wenn sie im Sinne von Art. 33 Abs. 1 VRPG14 "Sitte und Anstand" verletzen oder zu spät erfolgen (Art. 25 VRPG).15 Bei den eingereichten Videos trifft weder das eine noch das andere zu. Sie werden daher nicht aus den Akten gewiesen. Inwieweit baupolizeiwidrige Zustände herrschen, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Aus den Vorakten ergibt sich, dass bereits baupolizeiliche Kontrollen stattgefunden haben, ohne ein eindeutiges Ergebnis zu liefern.16 3. Zonenkonformität