12 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 f. RA Nr. 110/2018/37 8 Immissionen auf den Grundstücken der Beschwerdeführenden vermitteln. Der guten Ordnung halber werde darauf hingewiesen, dass auf den Videos jeweils die Parzelle Nr. K.________ zu sehen sei, auf welcher die Beschwerdegegnerin Tätigkeiten im Rahmen der bereits aufgenommenen, widerrechtlichen Nutzung des Entsorgungshofs ausführe. Die Beschwerdeführenden beschreiben zudem, was auf den einzelnen Videos zu sehen ist.13