3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, verlangte bei der Gemeinde einen Projektplan und bei der Beschwerdegegnerin weitere Informationen und Unterlagen zu den geplanten Arbeitsschritten, dem Standort der Sektionaltore, früheren Bewilligungen und Nutzungen, den Materialien, welche auf dem Aussenplatz gelagert werden sollen, sowie den Näherbaurechten bezüglich der Halle 1 und dem Aussenplatz. Daraufhin holte das Rechtsamt einen Fachbericht beim AWA ein zu den Aus- /und Einwirkungen eines Entsorgungshofs dieser Art und Grösse. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu den Beweismassnahmen zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.