Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 (Eingang beim Regierungsstatthalteramt am 14. März 2017) stellte die Beschwerdegegnerin zudem ein "Ausnahmegesuch Wasserbaugesetz", da unter der Parzelle das L.________ durchfliesst. Aufgrund der Vorgaben des AWA änderte die Beschwerdegegnerin den Belag des Umschlag- und Lagerplatzes von Kies in Asphalt.1 Die Parzelle liegt in der Dorfzone (D) mit Empfindlichkeitsstufe III. Das Hauptgebäude Nr. 50 ist ein erhaltenswertes Baudenkmal. Entlang der Zufahrt zur Halle Nr. 50c befinden sich zudem ein schützenswertes Stöckli und ein schützenswerter Speicher, beides K-Objekte. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache.