der Beschwerdeführer kann sich in diesem Verfahren gegen den Neubau zur Wehr setzen. Auch die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Kritik an verschiedenen Politikern sprengt den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens. Diese Einwände politischer Natur betreffen nicht Rügen, die im Baubewilligungsverfahren zu prüfen sind, weshalb ebenfalls nicht darauf einzutreten ist. 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 6 bis 8. RA Nr. 110/2018/36 5 3. Rechtliches Gehör a) Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, er würde nicht zulassen, dass ihm das rechtliche Gehör verweigert werde.