b) Die fachliche Beurteilung der OLK ist nachvollziehbar und überzeugt. Es besteht für die BVE kein Anlass, von der Fachmeinung der OLK und der Beurteilung der Gemeinde abzuweichen. Mit dem geplanten Bauvorhaben wird der Grundstein für einen neuen Siedlungsrand gelegt. In diesem Bereich ist die architektonische Qualität und die historische Bedeutung der Bebauung hoch. Das Vorhaben soll am Siedlungsrand einer intakten Landschaftskammer realisiert werden. Westseitig, in unmittelbarer Umgebung des Bauvorhabens, befinden sich zudem die denkmalgeschützten Gebäude F.________strasse Nr. 6 und Nr. 6b.