Die OLK empfiehlt deshalb, das vorliegende Einfamilienhaus-Projekt nicht zu bewilligen. Sie sieht jedoch die Möglichkeit, den Gasthof C.________, das alte Badhaus und das Gebäude 6a sorgfältig zu sanieren, weiter zu bauen und mit Neubauten zu ergänzen. Dabei dürfe der Charakter des ganzen Gehöfts und die Identität in keiner Weise beeinträchtig werden. Auf der Nordseite der F.________ dürfe ein Neubauvolumen (Wohnscheune) erstellt werden. RA Nr. 110/2018/34 12