Ein Weiterbauen des Gehöfts erachtet die OLK grundsätzlich für möglich. Um- und Neubauten müssten sich jedoch aus dem Bestand heraus entwickeln und einen starken Bezug zum bestehenden Gasthof haben. Die Bausubstanz von allen drei bestehenden Gebäuden (6, 6a, 6b) sollte sorgfältig saniert und umgebaut werden. Falls ein Abriss wegen schlechter Bausubstanz unumgänglich sei, sollten sich die neuen Volumen innerhalb der alten Geometrien bewegen. Die vorgesehene Parzellierung sei ein unzulässiger Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild und müsse mit allen Mitteln verhindert werden.