Sie werde dem Ensemble in keiner Weise gerecht. Das Landschafts- und Siedlungsbild werde stark und irreparabel beschädigt. Die Einfamilienhäuser würden in dieser wunderschönen überschaubaren Landschaftskammer fremd wirken. Das C.________ sei ein solitäres Gehöft, das viel Umland brauche. Die geplante Bebauung habe eine völlig andere, kleinteilige Struktur und bedränge das Gehöft stark. Das historische Hotel C.________ werde als Einzelobjekt in seiner Stellung und Wirkung durch die Bebauung auf das Gröbste beeinträchtigt. Die Geschichte und die Identität würden vernichtet. Ein Weiterbauen des Gehöfts erachtet die OLK grundsätzlich für möglich.