öffentliche Nutzung. Das kompakte, stimmige Gebäudeensemble sei sehr gut gruppiert und situiert. Die nahe Einfamilienhausbebauung H.________ belaste den idyllischen Ort bereits heute. Ein kleiner „Respektabstand" zum Gasthof C.________ sei zwar vorhanden. Dieser Abstand zwischen den beiden unterschiedlichen Typologien müsste aber weit grösser sein. Die kleinteilige Struktur der Einfamilienhausbebauung unterscheide sich wesentlich von der Struktur des Gehöfts C.________ mit den grossen ruhigen Volumen. Die geplante Gesamtbebauung verknüpfe und erweitere die in sich geschlossene Einfamilienhausbebauung in unzulässiger Art und Weise.