a) Das umstrittene Bauvorhaben liegt im Gebiet G.________, im südöstlichen Teil des Gemeindegebiets von Buchholterberg. Der Ort ist bekannt durch den Gasthof C.________ (Gebäude Nr. 6). Der Gasthof ist im Osten mit der ursprünglichen Gaststätte mit Badeanlage (Gebäude Nr. 6b) zusammengebaut. Seine Hochblüte erlebte das Kurhaus zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg. Mitte 2017 wurde der Gasthof geschlossen. Der Standort des Gebäudeensembles befindet sich in einer grösseren Waldlichtung. Nordwestlich des Gasthofes liegt an einem Südhang das Neubauquartier H.________. Die Bebauung dieses Quartiers besteht grösstenteils aus Einfamilienhäusern, wie aus dem Zonenplan hervorgeht.