Dazu stehen der Gemeinde planerische Instrumente zur Verfügung. Dies ermöglicht der Gemeinde, auf die Baugestaltung und die Erschliessung gezielt Einfluss zu nehmen. f) Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, die Gemeinde habe einen provisorischen Anschluss für das projektierte Einfamilienhaus in Aussicht gestellt. Sie verweist dazu auf 8 Vgl. Situationsplan im Massstab 1:500 vom 6. März 2017, pag. 178 der Vorakten der Gemeinde Buchholterberg 9 Vgl. pag. 179 der Vorakten der Gemeinde Buchholterberg 10 Vgl. Beilage 6 zur Beschwerde vom 22. Februar 2018 RA Nr. 110/2018/34 6