b) Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 28. März 2018 fest, die eingeholten Fachberichte der Denkmalpflege und der OLK hätten gezeigt, dass es für das Überbauungsgebiet eines Gesamtkonzeptes hinsichtlich Erschliessung und Baugestaltung bedürfe. Es müsse entweder eine planungsrechtliche Lösung im Sinn eines Erlasses einer Planungszone gefunden werden oder die Bauherrschaft müsse zumindest ein Gesamtkonzept bezüglich Erschliessung und Baugestaltung vorlegen.