2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 22. Januar 2018 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie bringt zusammengefasst vor, die Gemeinde habe es unterlassen, sich mit einer möglichen Überbauung der Grundstücke rund um den Landgasthof C.________ detailliert auseinanderzusetzen. Das Vorhaben sei hinreichend erschlossen und ordne sich räumlich und architektonisch in die bestehende Quartierstruktur ein.