1. Die Beschwerdeführerin reichte am 20. März 2017 bei der Gemeinde Buchholterberg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Buchholterberg Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone (WG2). Das Vorhaben liegt in der Nähe des denkmalgeschützten ehemaligen Gasthofs C.________ und ist Teil einer Gesamtüberbauung von zehn Einfamilienhäusern. Zum Gesamtkonzept der Überbauung äusserte sich die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) kritisch. Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) empfahl, das Einfamilienhaus-Projekt nicht zu bewilligen.