Bei der sexgewerblichen Nutzung ist anzugeben, ob die Räume nur zur Ausübung der Prostitution oder auch zum Übernachten / Wohnen dienen sollen. Nach Behebung der Mängel ist das Baugesuch grundsätzlich zu publizieren. Im neuen Entscheid ist die Bewilligungsfähigkeit aller Gegenstände des Baugesuchs zu prüfen und darüber zu entscheiden. Soweit dem Bauvorhaben oder Teilen davon der Bauabschlag erteilt wird, ist über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu entscheiden. Es ist auch über rechtswidrige Umbauten oder Umnutzungen zu entscheiden, die vom nachträglichen Baugesuch nicht erfasst sind.