d) Hinweise für das weitere Vorgehen: Es sind weitere sachverhaltliche Abklärungen erforderlich (bestehender unrechtmässigen Zustand, Übereinstimmung der Pläne mit dem IST-Zustand). Das Baugesuch vom 20. Februar 2018 ist als Ergänzung des nachträglichen Baugesuchs vom 7. Juni 2017 entgegenzunehmen und mit diesem zu vereinigen. Der Beschwerdeführer wird in diesem Zusammenhang sein nachträgliches Baugesuch zu ergänzen und verbessern haben. Die Umschreibung des Bauvorhabens muss klar und aussagekräftig sein. Bei der sexgewerblichen Nutzung ist anzugeben, ob die Räume nur zur Ausübung der Prostitution oder auch zum Übernachten / Wohnen dienen sollen.