Erstellen einer Photovoltaikanlage" aufgeführt. Die Formulierung "Neubau Büro mit zwei Wohnungen" ist aber nicht identisch mit der Formulierung im Baugesuch, die lautete "Neubau von Büro mit Wohngelegenheit und zwei Wohnungen", bei dem es sich um insgesamt drei Wohnungen handeln dürfte. Die ungenaue Wiedergabe veranschaulicht die bestehenden Unklarheiten über den Gegenstand des nachträglichen Baugesuchs. In den Erwägungen des angefochtenen Entscheids hat sich die Vorinstanz lediglich zu den Änderungen im 1. Obergeschoss und zur Nutzung von Räumen durch Frauen der H.________ geäussert. Die Nutzung von Räumlichkeiten durch Frauen der H._____