genutzt werden. Die Nutzung der Gewerbeliegenschaft in Zusammenhang mit dem Prostitutionsgewerbe hätte daher bereits Gegenstand der vorinstanzlichen Verfahren sein müssen. 12 Strafanzeige vom 23. Mai 2017; Bericht der Gemeinde an die Staatsanwaltschaft vom 8. September 2017, Vorakten der Gemeinde, Dossier 1301-0 13 Vorakten der Gemeinde, Dossier Nr. 1301-0 RA Nr. 110/2018/33 9