Sind damit die bereits bewilligten zwei Wohnungen gemeint oder zusätzlich erstellte Wohnungen ‒ und wenn ja welche? Die "neun Zimmer mit WC, Dusche, Lavabo" lassen sich auf den eingereichten Plänen nicht lokalisieren. Erst aus dem Baugesuch vom 20. Februar 2018 geht hervor, dass es sich um Räume im 1. Obergeschoss handeln muss. Dieses Baugesuch war damals aber nicht Verfahrensgegenstand. Die "Umnutzung sep. Beilage" wurde nirgends definiert, ebenso fehlen weitere Angaben und Darstellungen der Photovoltaikanlage. All dies bedarf einer Klärung.