c) Die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt gehen offenbar davon aus, dass die Pläne des nachträglichen Baugesuchs dem effektiv erstellten Zustand entsprechen. Die Gemeinde hat in Zusammenhang mit dem Strafverfahren eine Begehung des Gebäudes vorgenommen und die Bereiche, die vom bewilligten Zustand abweichen, in den Grundrissplänen des nachträglichen Baugesuchs mit roter Farbe umrandet.9 Allerdings wurden nur grössere Flächen markiert. Zudem wurde wohl auch nur die Abweichung vom bewilligten Zustand und nicht auch die Übereinstimmung der Pläne mit dem IST-Zustand erhoben.