b) Nach den Plänen sind somit bei allen Geschossen zahlreiche und erhebliche Abweichungen vom bewilligten Zustand erfolgt. Äusserlich ins Gewicht fallen die Fassadenänderungen auf allen Gebäudeseiten sowie die geänderte Dachform. Ursprünglich waren zwei Wohnungen bewilligt, die sich im 2. Obergeschoss (heute Dachgeschoss) befanden. Vorhanden sind nun drei Wohnungen im Dachgeschoss, ein Studio im Zwischengeschoss und drei Wohnungen im 1. Obergeschoss (bzw. eine 3- Zimmer-Wohnung im südöstlichen sowie eine 6-Zimmereinheit und eine 2-Zimmer-Einheit RA Nr. 110/2018/33 7