Werde das nachträgliche Baugesuch bewilligt, dürften die Umbauten im heutigen Zustand belassen und genutzt werden und die Wiederherstellungsverfügung werde hinfällig. Zuerst müsse daher über die beantragte Umnutzung entschieden werden. Die zwei Wohnungen im Dachgeschoss seien an standortgebundenes Personal der F.________ vermietet (Werkstattchef und stv. Werkstattchef/Abwart) und würden daher rechtmässig genutzt. Zudem dürfe der Betriebsinhaber der Einzelfirma G.________ die von ihm gemieteten Gewerberäume auch bewohnen.